Firmengründung in den USA

Auf dieser Website finden sowohl Unternehmer wie auch Privatpersonen ausführliche Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema der Firmengründung in den USA.

Vorteile

Vorteile einer Firmengründung in den USA

Firmengründung Start Up
Grundsätzlich sprechen viele verschiedene Faktoren für eine Firmengründung in den USA. Bevor dabei die zwei beliebtesten Unternehmensarten – die Corporation und die LLC – genauer erläutert werden, sollen an dieser Stelle zunächst die wichtigsten Vorteile einer US-Firmengründung an sich übersichtlich dargestellt werden:

  • In den USA fällt die steuerliche Belastung meist niedriger aus als in vielen europäischen Staaten
  • Je nach Bundesstaat ist für die Unternehmensgründung kein Stammkapital notwendig
  • Je nach Bundesstaat können selbst komplexe Unternehmen nur durch eine Person gegründet werden
  • Jedes US-Unternehmen kann ebenfalls auch in Europa voll geschäftsfähig tätig sein
  • Zu Teilen ist innerhalb der USA auch eine anonyme Firmengründung möglich
  • Fällt die Geschäftstätigkeit nur in Europa an, können Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht entfallen
  • Eine wesentlich stärker ausgeprägte Haftungsbegrenzung als in Deutschland

Firmenarten

Welche Arten von Firmen gibt es in den USA?

Bei der Firmengründung innerhalb der Vereinigsten Staaten von Amerika stehen verschiedene Unternehmensarten zur Auswahl, welche allesamt verschiedenste Voraussetzungen, Vorteile wie auch Nachteile bieten. Dabei hängt die Wahl der optimalen Unternehmensstruktur in den USA immer von den spezifischen Voraus- und Zielsetzungen ab.

Wichtige Vorbemerkung: Da es innerhalb der USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht gibt, sondern dieses auf Bundesstaaten-Ebene festgelegt wird, können die konkreten rechtlichen Vorschriften je nach Bundesstaat abweichen, auch wenn die meisten Bundesstaaten die diesbezüglichen Gesetze mittlerweile vereinheitlicht haben.

Corporation

Eine Corporation in den USA gründen

Corporation gründenDie Corporation zählt zu den beliebtesten Unternehmensformen in den USA und lässt sich zu großen Teilen mit einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) vergleichen. Hierbei kann theoretisch in jedem US-Bundesstaat eine Corporation gegründet werden, aufgrund der bereits erwähnten Unterschiede sind allerdings bestimmte Bundesstaaten für die Firmengründung besonders geeignet. Dazu zählen insbesondere die Bundesstaaten Florida sowie Delaware.

Hier ist es beispielsweise möglich, die Firma in den USA durch eine Einzelperson sowie teilweise anonymisiert und ohne Stammkapital gründen zu lassen. Andere Bundesstaaten innerhalb der USA bieten zu teilen wesentlich schlechtere Voraussetzungen zur Unternehmensgründung, wodurch es sich auch bei einer hauptsächlichen Geschäftstätigkeit in einem anderen Bundesstaat lohnt, das Unternehmen beispielsweise zunächst in Florida zu gründen und anschließend eine Zweitniederlassung zu eröffnen.

Die wichtigsten Vorteile einer Corporation in Amerika

  • Haftungsbeschränkt
  • Privatvermögen weitgehend geschützt
  • kein Stammkapital notwendig
  • je nach Bundesstaat anonymisierter Gründungsprozess
  • Gründung als Einzelperson: Mutterkonzern nicht zwingend notwendig

Die Corporation zählt zu den beliebtesten Unternehmensformen in den USA und lässt sich zu großen Teilen mit einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) vergleichen. Hierbei kann theoretisch in jedem US-Bundesstaat eine Corporation gegründet werden, aufgrund der bereits erwähnten Unterschiede sind allerdings bestimmte Bundesstaaten für die Firmengründung besonders geeignet. Dazu zählen insbesondere die Bundesstaaten Florida sowie Delaware.

Hier ist es beispielsweise möglich, die Firma in den USA durch eine Einzelperson sowie teilweise anonymisiert und ohne Stammkapital gründen zu lassen. Andere Bundesstaaten innerhalb der USA bieten zu teilen wesentlich schlechtere Voraussetzungen zur Unternehmensgründung, wodurch es sich auch bei einer hauptsächlichen Geschäftstätigkeit in einem anderen Bundesstaat lohnt, das Unternehmen beispielsweise zunächst in Florida zu gründen und anschließend eine Zweitniederlassung zu eröffnen.

Ebenso wie bei der Gründung einer deutschen Aktiengesellschaft ist auch die Corporation in den USA haftungsbeschränkt – dies jedoch in wesentlich stärkerem Ausmaß: So wird die rechtliche Haftung, beispielsweise bei Schadensersatzklagen innerhalb der USA,  nahezu vollständig auf das Firmenkapital beschränkt, wogegen das Privatvermögen des Firmengründers im europäischen Vergleich überaus gut geschützt ist.

Weiter muss bei der Gründung nicht zwingend Stammkapital vorhanden sein, beispielsweise bei der Gründung einer Corporation in Florida, wohingegen für die Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland ein Kapitaleinlage von mindestens 50.000 Euro für die Unternehmensgründung benötigt wird.

Darüber hinaus ist es sogar möglich, als Einzelperson innerhalb der USA ein solches Unternehmen zu gründen, hier werden keine weiteren Unternehmensstrukturen im Ausland wie beispielsweise ein Mutterkonzern benötigt. Darüber hinaus ist es ebenfalls in bestimmten Bundesstaaten der USA möglich, den Gründungsprozess einer Corporation zu einem Anteil zu anonymisieren (beispielsweise in Delaware).

Geringer Kosten- und Zeitaufwand

Zusätzlich lässt sich eine Corporation mit vergleichsweise geringem Kosten- und Zeitaufwand innerhalb der USA gründen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, bei der Gründung einer solchen Firma vollständig auf die notarielle Bearbeitung sowie die dadurch entstehenden nicht unerheblichen Kosten zu verzichten. Desweiteren kann der Gründungsprozess, wenn erst einmal alle Formalitäten entschieden sind, innerhalb von einer vergleichsweise recht kurzen Zeitspanne vollzogen werden.

Als US-Corporation besteht zudem selbstverständlich auch die Möglichkeit, innerhalb Europas Geschäftskonten zu eröffnen und in das entsprechende Handelsregister eingetragen zu werden, da diese Unternehmensform unter der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen auch in einem europäischen Land anerkannt werden kann.

Körperschaften

Die Körperschaften der Corporation in den USA

Eine Corporation verfügt innerhalb ihrer Unternehmensstruktur über drei maßgebende Organe:

1. Executive Officer

Eine Corporation kann sowohl über einen wie auch über mehrere Executive Officer(s) verfügen. Diese werden vom „Board of Directors“ gewählt und haben bis auf wenige Ausnahmen die Geschäftsführung der Firma inne. Sie dürfen im „Alltagsgeschäft“ alle relevanten Entscheidungen treffen und benötigen ausschließlich bei schwerwiegenden Unternehmensentscheidungen, beispielsweise der Fusion mit einem anderen Unternehmen, die Zustimmung des „Board of Directors“ sowie der Aktionäre.

2. Board of Directors

Das „Board of Directors“ wählt und kontrolliert die Executive Officers und ist bei schwerwiegenden Unternehmensbeschlüssen mit in den Entscheidungsprozess involviert. Dabei können die Mitglieder des Board of Directors, welche von den Aktionären gewählt werden, gleichzeitig auch Executive Officers sein.

3. Shareholder-Meeting

Auf den Aktionärsversammlungen wird, ähnlich wie bei einer deutschen Aktiengesellschaft, über wichtige Unternehmensentscheidungen abgestimmt. Jeder Aktionär hat dabei ein Stimmrecht, die jährliche Anzahl an ordentlichen Aktionärsversammlungen, welche abzuhalten sind, variieren je nach US-Bundesstaat.

Je nachdem, in welchem Bundesstaat die Firma gegründet wurde, können alle drei Körperschaften auch nur durch eine Person (Einzelunternehmer) vertreten sein.

Geschäftstätigkeit als Corperation außerhalb der USA

Geschäftstätigkeit  Eine Besonderheit bei der Gründung einer Coperation besteht zudem dann, wenn Geschäftstätigkeiten ausschließlich außerhalb der USA aufgenommen werden – das Unternehmen also in den Vereinigten Staaten selbst nicht aktiv ist. In einem solchen Fall greifen oftmals besondere steuerrechtliche Regelungen, wodurch die Steuerbelastung für das gegründete Unternehmen noch einmal erheblich gesenkt wird. Weiter kann in diesem Fall die Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht entfallen.

Damit die in den USA gegründete Corporation auch in Deutschland als voll geschäftsfähig anerkannt wird, müssen jedoch einige Voraussetzungen hierzulande erfüllt werden:

Neben einer amerikanischen Geschäftsadresse sowie einem offiziellen Ansprechpartner für die US-Behörden innerhalb der USA (Registered Agent), muss die Corporation ebenso wie eine deutsche Aktiengesellschaft am Ende jedes Geschäftsjahres einen vollständigen Jahresabschluss (Annual Report) gegenüber den deutschen Behörden ablegen sowie zu Anfang einmalig beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden, wobei in den meisten Fällen zusätzlich noch ein Eintrag ins Handelsregister benötigt wird. Hierfür wiederum wird eine „Apostille“ (offiziell staatlich beglaubigte) Kopie der Gründungsurkunde zur Vorlage in Deutschland benötigt.

LLC gründen

Eine LLC in den USA gründen

LLC in den USA gründen

Eine weitere, bei ausländischen Unternehmensgründern überaus beliebte Unternehmensform ist die Limited Liability Company (LLC). Diese gibt es innerhalb der USA zwar erst seit Ende der 1980-Jahre, aufgrund der hohen Flexibilität, der schlanken Unternehmensstruktur und den zahlreichen Möglichkeit hat sich die LLC jedoch schnell in den gesamten Vereinigten Staaten etabliert, wobei Sie gerade für kleinere Unternehmungen viele Vorteile bietet.

Ebenso wie bei der Corporation kann die LLC auch nur von einer Einzelperson gegründet werden, wobei das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ebenfalls in die EU, beispielsweise nach Deutschland. verlagern kann.

Passend hierzu ist ebenso das Privatvermögen der Gründungsperson(en) unter rechtlichen Gesichtspunkten stark geschützt und es besteht eine ausgeprägte Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen. Eine Besonderheit der LLC besteht darin, dass hier in den USA sogar selbst ausgewählt werden kann, ob das Unternehmen als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft gegründet werden soll, wobei in beiden Fällen kein Stammkapital benötigt wird.

Die wichtigsten Vorteile der Gründung einer LLC in Amerika

  • hohe Flexibilität
  • schlanke Unternhemensstruktur
  • ideal für kleine Unternehmen
  • freie Wahl der Unternehmensform
  • zumeist kein Stammkapital notwendig

Der gewichtigste Vorteil einer Limited Liability Company im Vergleich zur Corporation besteht darin, dass hier nahezu keine Unternehmensorgane und -körperschaften vorgeschrieben sind, wodurch die Gründer in der Ausführung ihrer Geschäftstätigkeit über extrem viele Freiheiten verfügen. In diesem Zusammenhang wird einzig nach der Anzahl der Gründer sowie nach Art des bestehenden Managements unterschieden:

Körperschaften LLC

Die Körperschaften einer LLC in den USA

Einziges Firmenorgan ist der „Member“,wobei nach Single-Member-LLC (durch eine Person gegründet LLC) sowie Multi-Member-LLC (durch mehrere Personen gegründet LLC) unterschieden wird. Weiter muss entschieden werden, ob alle Member gleichzeitig auch Geschäftsführer sein sollen oder ob eine einzelne Person (auch außerhalb der LLC) als alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens bestimmt wird.

Neben einer durch die flache Unternehmensstruktur gegebenen umfassenden unternehmerischen Freiheit führt die überaus schlanke Unternehmensstruktur mit nur sehr wenigen Organen ebenfalls zu einer hieraus resultierender Kostenersparnis.

Geschäftstätigkeit als LLC außerhalb der USA

Firmengründung USAVerfügt die LLC als Firma innerhalb der USA über eine Geschäftsadresse sowie einen offiziellen Ansprechpartner für die dortigen Behörden, kann sie ebenfalls wie auch die Corporation innerhalb der EU voll geschäftsfähig unternehmerisch tätig werden.

Weitere Auflagen und Voraussetzungen – wie beispielsweise bei einer Corporation- müssen hier nicht erfüllt werden. Anders als in den Vereinigten Staaten von Amerika – wo die Gründer selbst auswählen können, ob die Firma als eine Kapital- oder Personengesellschaft geführt werden soll, entscheidet bei einer Geschäftstätigkeit innerhalb Europas dann jedoch die jeweils zuständige Finanzbehörde über die Gesellschaftsform.

Corporation oder LLC?

Eine Corporation oder eine LLC in den USA gründen?

Sowohl die Corporation wie auch die LLC verfügen über viele nennenswerte Vorteile:

Die passende Firma in den Vereinigsten Staaten gründenNeben der Gründung durch nur eine Person sowie einer Gründung ohne Stammkapital können beide Firmenarten unter bestimmten Auflagen auch in Deutschland geschäftsfähig sein. Weiter sind beide Unternehmensarten haftungsbeschränkt, wobei das Privatvermögen der Gründer hierbei rechtlich stark geschützt ist. Anders als die deutsche AG ist die Corporation aufgrund dieser Faktoren in den USA nicht nur für große Unternehmen, sondern insbesondere auch für kleine- bzw. mittelständische Firmen oder sogar Einzelunternehmer überaus interessant.

Ein wesentlicher Nachteil kann jedoch bei der Gründung einer LLC für Investoren entstehen, die ebenfalls noch über einen Sitz innerhalb Deutschlands verfügen und ihren Lebensmittelpunkt nicht in die USA verlagert haben. Hier kann das zuständige deutsche Finanzamt unabhängig selbst entscheiden, ob die  Limited Liability Company als Personen- oder Kapitalgesellschaft einzustufen ist, was unter Umständen mit steuerlichen Nachteilen einhergehen kann.

Hier kann eine umfassende rechtliche Beratung im Vorfeld der Firmengründung innerhalb der USA dazu beitragen, die für den individuellen Fall optimale Unternehmensstruktur zu finden. Zusätzlich können auf die US-Firmengründung spezialisierte Anwaltskanzleien, den gesamten Gründungsprozess aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich meist erheblich beschleunigen und vereinfachen.

Weiterführende Informationen:

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